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STFAN Nr. 8 vom Seite 11

Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) – Teil 2

Viktor Rebant

Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen möchte der Gesetzgeber den Umsatzverkürzungen in modernen Kassensystemen entgegenwirken. Zentraler technischer Baustein zum Schutz der digitalen Aufzeichnungen ist die technische Sicherheitseinrichtung, deren Aufgabe es ist die Aufzeichnungen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung gegen Veränderung zu schützen und Manipulationen damit zu verhindern bzw. sie zu erschweren.

Schutzziele

Die TSE hat die Aufgabe, die aufgezeichneten Geschäftsvorfälle und andere Vorgänge gem. § 146a Abs. 1 Satz 3 AO zu schützen.

Sie soll die

  • Integrität

  • Authentizität

  • Vollständigkeit

der aufgezeichneten digitalen Grundaufzeichnungen sicherstellen (vgl. Nr. 1.4 zu § 146a AEAO).

Info

Integrität: Unveränderbarkeit/Korrektheit

Authentizität: Echtheit/Ursprünglichkeit

Vollständigkeit: Ohne Lücken

Die Bundesregierung hat sich dabei für ein technologieoffenes technisches Verfahren entschieden (vgl. Nr. 1.4 zu § 146a AEAO). Es besteht zwar keine einheitliche Definition für den Begriff der „Technologieoffenheit“, jedoch kann über den Kontext entnommen werden, dass die Politik für die Umsetzung der Anforderungen so wenig Vorgaben wie möglich machen möchte, um das Ziel bzw. die Lösung zu erreichen und den tech...