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STFAN Nr. 8 vom Seite 5

Auflösung und Abwicklung einer Kapitalgesellschaft (Liquidation) – Teil 1

Dipl.-Finw. (FH) Stefan Schönwald

Im Rahmen der Liquidation wird bei einer Kapitalgesellschaft die Schlussbesteuerung vorgenommen. Ansonsten würden stille Reserven unversteuert bleiben. Die Gesellschaft besteht als juristische Person so lange fort, bis sie im formalen Liquidationsverfahren abgewickelt ist und durch die Löschung im Handelsregister aufhört, rechtlich zu existieren. Bis zum Abschluss der Liquidation bleibt die Kapitalgesellschaft unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Gewinne im Zuge der Abwicklung des Unternehmens werden ebenfalls steuerlich erfasst. Besonderheiten ergeben sich sowohl hinsichtlich des Gewinnermittlungszeitraums als auch hinsichtlich der Ermittlung des Liquidationsgewinns. Im folgenden Beitrag werden zunächst kurz die handelsrechtlichen Grundlagen der Liquidation erläutert. Anschließend wird die steuerliche Behandlung bei der Kapitalgesellschaft und beim Anteilseigner dargestellt.

Allgemeines

Grundsätzlich besteht eine Kapitalgesellschaft auf unbestimmte Zeit, jedoch kann sie aus gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglich festgelegten Gründen aufgelöst werden.

Merke

Unter dem Begriff der Liquidation ist die Auflösung einer Kapitalgesellschaft und die anschließende Abwicklung zu versteh...