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Zuschlag nach § 162 Abs. 4 AO bei Nichtexistenz einer Betriebsstätte
Hat der Stpfl. steuerfreie ausländische Betriebsstätteneinkünfte erklärt und sich während der Außenprüfung weiterhin auf die Existenz einer ausländischen Betriebsstätte berufen, steht der Festsetzung eines Zuschlags nach § 162 Abs. 4 AO aufgrund Unterlassens der Vorlage der angeforderten Verrechnungspreisdokumentation nicht entgegen, dass die Außenprüfung zu dem Ergebnis gekommen ist, die Existenz der Betriebsstätte sei weder belegt noch glaubhaft nachgewiesen.
Legt ein Stpfl. über einen Geschäftsvorfall keine Aufzeichnungen i. S. des § 90 Abs. 3 AO vor oder sind die über einen Geschäftsvorfall vorgelegten Aufzeichnungen im Wesentlichen unverwertbar, ist gem. § 162 Abs. 4 Satz 1 AO ein Zuschlag von 5.000 € festzusetzen. Der Zuschlag beträgt mindestens 5 % und höchstens 10 % des Mehrbetrags der Einkünfte, der sich nach ei...