Thomas Große

Klausur-Leitfaden Abgabenordnung

4. Aufl. 2022

ISBN der Online-Version: 978-3-482-81214-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66594-3

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Klausur-Leitfaden Abgabenordnung (4. Auflage)

V. Typische allgemeine AO-Probleme in der Fallbearbeitung

Untersucht man die Korrektur fehlerhafter (= rechtswidriger) Steuerbescheide im Einspruchsverfahren (siehe Kap. III, S. 17 ff.) oder aufgrund von Korrekturvorschriften (siehe Kap. IV, S. 29 ff.) sind oft weitere (allgemeine) AO-Probleme zu erörtern. Dabei handelt es sich insbesondere um Fragen der Wirksamkeit von Bescheiden, des Verhältnisses zwischen Feststellungsbescheid und Steuerbescheid und der (Berechnung der) Festsetzungsverjährung. In den letzten zehn Jahren entfielen auf solche Themen etwa die Hälfte aller in der AO zu erzielenden Punkte. Sie waren in allen der letzten zehn AO-Klausuren zu untersuchen.

1. Wirksamkeit von Bescheiden


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Prüfungsschema: Wirksamkeit eines VA (Bescheids)
Ein VA (= jeder Bescheid) ist wirksam, wenn er
1.
ordnungsgemäß bekannt gegeben worden ist (§ 124 Abs. 1 Satz 1 und § 122 AO) und
2.
nicht nichtig (§ 124 Abs. 3 i. V. mit § 125 AO) ist.

Ein unwirksamer VA entfaltet keine Rechtswirkung. Er ist ein „Nichtakt“, d. h. rechtlich ein Nullum. Ist ein Bescheid aufgrund eines Bekanntgabefehlers oder eines besonders schwerwiegenden Fehlers i. S. des § 125 AO unwirksam, wird das FA den Bescheid (unter Vermeidung des Fehlers) erneut erlasse...

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