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Keine Solitärstellung des Fahrtenbuchs als Nachweis der betrieblichen Fahrzeugnutzung?
Der BFH hat kürzlich bestätigt, dass der Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Fahrzeugs in Fällen von § 7g EStG nicht ausschließlich durch ein Fahrtenbuch geführt werden muss (vgl. , NWB WAAAI-62730). Auch andere Nachweismöglichkeiten hätten für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen eröffnet werden müssen. Wer die Entscheidung als Requiem des Fahrtenbuchs liest, riskiert dennoch Streit mit der Finanzverwaltung. Denn das Urteil ist gewissermaßen selbst Dokumentation einer verfahrensrechtlichen Irrfahrt, in der es auf besondere Einzelfallumstände ankommt.
Sachverhalt und Einordnung
„Warum denn ein Buch noch schreiben, viele ungelesen bleiben“ – offenbar diesen Worten des Komponisten Holger Biege folgend verzichtete ein Stpfl. auf ordnungsgemäße Fahrtenbücher über die zu seinem Betriebsvermögen gehörenden Fahrzeuge. Die beinahe ausschließlich betriebliche Nutzung mehrerer aufeinanderfolgend angeschaffter Fahrzeuge, für die eine Sonderabschreibung und ein Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht wurden, sollte durch eine nachträglich erstellte Fahrtenliste und Werkstattrechnungen nachgewie...