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Steuerrecht | BFH hat ernstliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge
Der BFH hat bei der im Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung (AdV) lediglich erforderlichen summarischen Prüfung ernstliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge, soweit diese nach dem entstanden sind.
Die Antragstellerin im AdV-Verfahren ist gegen die Höhe von Säumniszuschlägen (1 % monatlich nach § 240 Abs. 1 AO) mit dem Rechtsmittel des Einspruchs vorgegangen. Dieser ruht im Hinblick auf das beim BFH anhängige Revisionsverfahren VII R 55/20.
Die [i]Vehementes Vorgehen des Finanzamts Finanzverwaltung betrieb die Verteidigung ihrer Ansprüche mit erheblicher Vehemenz. Zwischenzeitlich wurde sogar ein Antrag auf Eröffnung des Insolenzverfahrens gestellt und dieser erst im Rahmen des finanzgerichtlichen AdV-Verfahrens für erledigt erklärt. Selbst ein zwischenzeitlicher – hälftiger – Teilerlass war ab...