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Kurzfassung zum Beitrag von Foerster, StuB 15/2022 S. 572

BMF veröffentlicht FAQs zur Energiepreispauschale

Axel-Friedrich Foerster

Aufgrund der drastisch gestiegenen Energiekosten hat der Gesetzgeber im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 2022 vom für das Kalenderjahr 2022 eine Energiepreispauschale von einmalig 300 € beschlossen. Dabei greift die Energiepreispauschale in einigen zentralen Punkten Vorschläge der Wirtschaft auf. Da ein kurzfristiges BMF-Schreiben zur Energiepreispauschale nicht ermöglicht werden konnte, hat das BMF mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQs zur Energiepreispauschale abgestimmt und diese auf der Internetseite des BMF veröffentlicht. Mit der FAQ-Liste werden wichtige Praxisfragen beantwortet u. a. zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung durch den Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht. Da die Arbeitnehmer die größte Gruppe der Anspruchsberechtigten sind, sollen die zeitnah vom BMF veröffentlichten FAQs v. a. Arbeitgeber dabei unterstützen, die Energiepreispauschale gesetzeskonform an ihre Beschäftigten auszuzahlen.

Einordnung

Für die gesetzliche Umsetzung der Energiepreispauschale wurden elf neue Paragraphen (§§ 112-122 EStG) in das Einkommensteuergesetz unte...

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