Öffentliches Recht und Europarecht
9. Aufl. 2022
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Teil 3: Recht der Europäischen Union
§ 13 Entwicklung der europäischen Integration
Herdegen, Europarecht, 23. Aufl. 2022, §§ 1 – 4; Oppermann/Classen/Nettesheim, Europarecht, 9. Aufl. 2021, 1. Teil; Schroeder, Grundkurs Europarecht, 7. Aufl. 2021, § 2; Streinz, Europarecht, 11. Aufl. 2019, §§ 1 – 3; Terhechte, All's well that ends well? ? Das EU/VK-Handels- und Kooperationsabkommen, NJW 2021, S. 417 f.
I. Allgemeines
700Der Begriff des Europarechts lässt sich in einem weiteren und einem engeren Sinn verstehen.
Zum Europarecht im weiteren Sinne gehört das gesamte auf den Kontinent Europa bezogene regionale Völkerrecht, insbesondere das Recht der europäischen internationalen Organisationen.
Zum Europarecht im engeren Sinne gehört das Recht der Europäischen Union mit dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als Grundlagen der Europäischen Union (vgl. Art. 1 EUV). Dieses wird nachstehend eingehend erläutert und dargestellt.
II. Die Entwicklung des Europarechts im weiteren Sinne
701Ideen und Motive für eine europäische Zusammenarbeit finden sich bereits seit dem Mittelalter, erste Ansätze zu einer Europäischen Einigung in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg (Paneuropa-Bewegung). Aber ers...