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Das neue Risiko des Asset Deals
Gefährdung der sanierungsrechtlichen „Standardlösung“ durch
Der Normgeber auf EU-Ebene und der deutsche Gesetzgeber können ganz unterschiedliche Ziele verfolgen. Dies soll im Folgenden anhand der Auswirkung der Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2021 aufgezeigt werden. Insbesondere zielt dieser Beitrag darauf ab, darzustellen, welche Konsequenzen dieses Urteil gerade auch für die Restrukturierungs- und Sanierungspraxis haben kann. Denn bislang war es für den Praktiker bei einem Asset Deal grundsätzlich undenkbar, dass der Erwerber der schuldnerischen Vermögenswerte auch für die Insolvenzforderungen haften soll.
Dem deutschen Insolvenzrecht ist der Grundsatz gemein, dass alle Gläubiger einer Insolvenzschuldnerin gleich zu behandeln sind.
Dass dies zumindest auf EU-Ebene nicht das bestimmende Prinzip nicht Gleichbehandlung der Gläubiger in einem Insolvenzverfahren sein muss, zeigt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) v. - Rs. C-665/19 P.
I. Die Gläubigergleichbehandlung im deutschen Insolvenzrecht
Dem deutschen Insolvenzrecht ist der Grundsatz gemein, dass alle Gläubiger einer Insolvenzschuldnerin gleich zu behandeln sind.
Ausdruck findet dieses Gleichbehandlungsprinzip in § 1 Abs. 1 InsO, der eine gemeinschaftliche Befriedi...