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Ansprüche des Arbeitnehmers als Erfinder
Auskunfts- und Rechenschaftsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zur Geltendmachung von Vergütung
Technische und technologische Branchen basieren auf Innovation und Fortschritt. Ohne ständige neue Erfindungen und Weiterentwicklungen gäbe es sie nicht. Erfindungen sind gleichzeitig Voraussetzung und Ziel der wirtschaftlichen Existenz innerhalb solcher Branchen und wirken sich deshalb stark auf den Wert eines Unternehmens aus. Innovationsschutz als wirtschaftliches Kernanliegen moderner Industrien wird rechtlich vornehmlich über den Paten,und Gebrauchsmusterschutz realisiert. Wer aber sind die Erfinder? Das sind oft auch „normale“ Arbeitnehmer, keine gezielt angestellten Forscher und Entwickler. Sie erfinden en passant im Rahmen ihrer ohnehin entlohnten Tätigkeit für den Arbeitgeber, so dass sich die Frage stellt, wem solche Erfindungen in welcher Form zustehen. Diese Frage beantwortet das Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG). Ein wichtiger Aspekt für die Erfinder ist – neben dem Recht auf Vergütung – das Recht, Auskunft und Rechenschaft vom Arbeitgeber beanspruchen zu können. Ein kürzlich vom , NWB WAAAI-61288) entschiedener Fall ist ein guter Anlass, das Thema einmal etwas näher zu beleuchten.
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