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STFAN Nr. 7 vom Seite 25

Entgeltlich erworbener Firmenwert

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer; Aurich

Fallbeispiel

Die GmbH kauft zum das gesamte Einzelunternehmen des E. Das gesamte Inventar wurde von der GmbH übernommen, welches aus Maschinen (Wert: 1.400.000 €) und Umlaufvermögen (Wert: 450.000 €) besteht. Schulden sind keine vorhanden. Den Gesamtkaufpreis in Höhe von 2.000.000 € bezahlt die GmbH durch Banküberweisung. Der gesamte Anschaffungsvorgang wurde von der GmbH korrekt verbucht.

Einführung

Neben körperlichen (= materiellen) Vermögensgegenständen, wie z. B. Maschinen oder Vorratsvermögen, gibt es auch unkörperliche (immaterielle) Vermögensgegenstände, wozu auch ein entgeltlich erworbener Firmenwert zählt. Im Jahresabschluss der GmbH sind auch immaterielle Vermögensgegenstände zu erfassen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass überhaupt ein solcher (Vermögensgegenstand) vorliegt. Mangels einer Definition sowohl im Handels- als auch im Steuerrecht lässt sich das Vorhandensein eines „immateriellen Vermögensgegenstands/Wirtschaftsguts“ in Anlehnung an den Beschluss des Großen Senats (, BStBl 1969 II S. 291 KIEHL UAAAA-90474) an folgenden Kriterien festmachen (H 4.2 (1) EStH „Wirtschaftsgut – Begriff“):

  • Rechte oder tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten oder Vorteile für den Betr...