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BFH Urteil v. - GrS 2/68 BStBl 1969 II S. 291

Gesetze: EStG § 5EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2AktG 1965 § 153 Abs. 3

Leitsatz

1. Das Verbot des Ausweises nicht entgeltlich erworbener immaterieller Wirtschaftsgüter in § 153 Abs. 3 AktG 1965 gibt keinen allgemeinen Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung wieder, der bereits im Jahre 1962 galt.

2. Soweit Aufwendungen für nicht entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter in der Handelsbilanz des Wirtschaftsjahres 1962 aktiviert werden durften, bestand für sie grundsätzlich die Pflicht zur Aktivierung in der Steuerbilanz.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 291
UAAAA-90474

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BFH, Urteil v. 03.02.1969 - GrS 2/68

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