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Steuerrecht | Verzicht auf unbesicherte Darlehensforderung im Konzern
Der BFH schwächt seine Anforderungen an die Fremdüblichkeit einer internationalen Konzernfinanzierung ab: So gehört eine Besicherung zwar zu den Kriterien, die bei der Prüfung des Fremdvergleichs zu berücksichtigen sind; es ist aber keine Tatbestandsvoraussetzung.
Ob eine fehlende Besicherung zur Fremdunüblichkeit führt, hängt davon ab, ob auch ein fremder Dritter das Darlehen unter gleichen Bedingungen gewährt hätte. Sofern ein Dritter ein unbesichertes Darlehen nur mit einem höheren Zinssatz gewährt hätte, sind die Einkünfte der Konzernmutter in Höhe der Zinsdifferenz nach § 1 AStG zu korrigieren.S. 641
Im [i]Verzicht auf Forderung gegenüber belgischer KonzerntochterStreitfall hatte eine deutsche GmbH ihrer belgischen Tochter-Kapitalgesellschaft ein unbesichertes Darlehen gewährt. Die belgische Gesellschaft geriet in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Dar...