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BFH 20.05.2022 IV B 50/21 (AdV), StuB 13/2022 S. 520

Antrag der Gemeinde auf Aussetzung (Aufhebung) der Vollziehung des Zerlegungsbescheids nicht statthaft

(1) Der Antrag der Gemeinde auf Aussetzung (Aufhebung) der Vollziehung eines von ihr angefochtenen Zerlegungsbescheids ist nicht statthaft. (2) Der Zerlegungsbescheid hat für die am Zerlegungsverfahren beteiligte Gemeinde keinen vollziehbaren Inhalt. Dies gilt auch dann, wenn die Gemeinde mit einer Gewerbesteuererstattung belastet wird. (3) Das Verfahren nach § 69 FGO dient nicht dazu, das Gewerbesteueraufkommen zwischen den am Zerlegungsverfahren beteiligten Gemeinden vorläufig aufzuteilen (Bezug: § 69 FGO; § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO; Art. 19 Abs. 4 GG).

Praxishinweise

Nur der Stpfl. kann bei einer streitigen Zerlegung die Aussetzung der Vollziehung beantragen, soweit er z. B. wegen unterschiedlicher Hebesätze der am Zerlegungsverfahren beteiligten Gemeinden vorläufig in einer Gemeinde mit einen höheren Hebesatz und e...

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