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BFH Urteil v. - I 22/55 U BStBl 1958 III S. 174

Gesetze: GewStG 1936 § 2 Abs. 2 Ziff. 2 Satz 2KStG 1949 § 6 Satz 2

Leitsatz

1. Der Senat tritt für die Gewerbesteuer der für das Umsatzsteuerrecht allgemein vertretenen Auffassung bei, daß ein Organverhältnis nur zu einem beherrschenden Unternehmer (Organträger), nicht unmittelbar zu einer Vielzahl von beherrschenden Unternehmern anzuerkennen ist.

2. Zur Bedeutung der sogenannten Innengesellschaft für ein Organverhältnis.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1958 III Seite 174
CAAAA-89781

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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 25.06.1957 - I 22/55 U

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