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Realteilung einer Personengesellschaft
KernaussagenBei der Realteilung einer Mitunternehmerschaft nach dem sind prinzipiell zwingend die Buchwerte fortzuführen, wenn die Wirtschaftsgüter in das jeweilige Betriebsvermögen des einzelnen Mitunternehmers übertragen werden. Bei Verstoß gegen die dreijährige Sperrfrist kommt es rückwirkend zur Gewinnrealisierung. Die Zahlung eines Spitzenausgleichs führt zu einer partiellen Gewinnrealisierung und zu einer teilweisen Versteuerung von stillen Reserven.
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I. | Begriff der Realteilung | • | Einbeziehung der positiven
und negativen Wirtschaftsgüter | ||
II. | Rechtsentwicklung | ||||
III. | Übernahme der
Wirtschaftsgüter in ein Betriebsvermögen | V. | Ausnahmen von der
Buchwertfortführung | ||
IV. | Buchwertfortführung bei
Realteilung ohne Ausgleichszahlung | VI. | Realteilung mit
Ausgleichszahlung | ||
• | Kapitalkontenanpassungsmethode | VII. | Übertragung in das
Privatvermögen |
I. Begriff der Realteilung
Eine Realteilung liegt vor, wenn eine Personengesellschaft, z. B. OHG, KG oder GbR, mit Gewinneinkünften in der Weise aufgelöst wird, dass aufgrund eines entsprechenden Auflösungsbeschlusses die Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens den einzelnen Mitunternehmern entsprechend ihrem Anteil am G...BStBl 1992 II S. 385BStBl II S. 946BStBl 1994 II S. 607