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BBK Nr. 14 vom Seite 649 Fach 14 Seite 1400

Realteilung einer Personengesellschaft

von Dipl.-Finanzw. (FH) Hans Walter Schoor, Kemmenau
Kernaussagen

Bei der Realteilung einer Mitunternehmerschaft nach dem sind prinzipiell zwingend die Buchwerte fortzuführen, wenn die Wirtschaftsgüter in das jeweilige Betriebsvermögen des einzelnen Mitunternehmers übertragen werden. Bei Verstoß gegen die dreijährige Sperrfrist kommt es rückwirkend zur Gewinnrealisierung. Die Zahlung eines Spitzenausgleichs führt zu einer partiellen Gewinnrealisierung und zu einer teilweisen Versteuerung von stillen Reserven.


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Kurzgliederung

I.
Begriff der Realteilung
 
Einbeziehung der positiven und negativen Wirtschaftsgüter
II.
Rechtsentwicklung
III.
Übernahme der Wirtschaftsgüter in ein Betriebsvermögen
V.
Ausnahmen von der Buchwertfortführung
IV.
Buchwertfortführung bei Realteilung ohne Ausgleichszahlung
VI.
Realteilung mit Ausgleichszahlung
Kapitalkontenanpassungsmethode
VII.
Übertragung in das Privatvermögen

I. Begriff der Realteilung

Eine Realteilung liegt vor, wenn eine Personengesellschaft, z. B. OHG, KG oder GbR, mit Gewinneinkünften in der Weise aufgelöst wird, dass aufgrund eines entsprechenden Auflösungsbeschlusses die Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens den einzelnen Mitunternehmern entsprechend ihrem Anteil am G...BStBl 1992 II S. 385BStBl II S. 946BStBl 1994 II S. 607

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Realteilung einer Personengesellschaft

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