DBA Türkei
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Türkei)
v. 19. 09. 2011 (BGBl 2012 II S. 527) [1]
Die Bundesrepublik
Deutschland
und
die Republik
Türkei –
von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen durch den Abbau steuerlicher Hindernisse zu fördern und ihre Zusammenarbeit auf steuerlichem Gebiet zu festigen –
sind wie folgt übereingekommen:
Änderungsdokumentation:
Fundstelle(n):
KAAAH-29903