Vorsteuerabzug, Erfordernis der Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung
Leitsatz
1. Unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie der hierzu ergangenen Rechtsprechung kann
die Stpfl. in den Streitjahren den Vorsteuerabzug aus den im Rahmen der Betriebsprüfung festgestellten Eingangsumsätzen nicht
in Anspruch nehmen, da sie in den Streitjahren nicht im Besitz einer oder mehrerer Rechnungen der fraglichen GmbH gewesen
ist.
2. Bei einem Buchführungskonto des leistenden Unternehmers – im Streitfall ein Debitorenkonto – handelt es sich nicht um ein
Dokument, mit dem gegenüber einem Leistungsempfänger über eine erbrachte Leistung abgerechnet wird.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2022 S. 1328 Nr. 21 DStRE 2022 S. 1330 Nr. 21 PAAAI-62780