Bereit sein ist alles
[i]Der Schlüssel zum Glück ist AutonomieDer wichtigste Faktor für ein erfülltes und zufriedenes Leben ist das Gefühl, die Zügel in der Hand zu halten, las ich. Das glaube ich sofort. Dumm nur, dass wir eben nicht immer ganz so autonom sind und nicht gar so frei handeln können, wie wir es uns wünschen. Klar ist, deswegen sollte man den Kopf nicht in den Sand stecken! Obwohl, der rechtzeitige Blick in leere unterirdische Gasspeicher hätte ggf. ein Fingerzeig sein können ...
[i]Krieg und Sanktionen zehren auch aus TP-Sicht an den NervenWomit wir beim ersten Thema dieser IWB sind. Roeder nimmt sich ab der Verrechnungspreise im Hinblick auf Krieg und bewaffnete Konflikte an. Obwohl kriegerische Konflikte, wie jener in der Ukraine, Lieferketten und Märkte massiv in Mitleidenschaft ziehen können, sind die Auswirkungen oft sehr unterschiedlich. Im Kern hat der Fremdvergleichsgrundsatz auch in solchen großen Krisen Bestand. Zudem haben in diesem Zusammenhang die Regeln der Zuordnung von Verlusten im Konzern besondere Bedeutung. Die Letzthaftung des Strategieträgers steht im Grundsatz auch hier unverrückbar fest. Nicht jedes so elementare Risiko kann man sehen und kann oder will es im Vorfeld absichern. Im Eintrittsfall treibt die Einrechnung von massiven Absatzausfällen und Preissteigerungen also auch den Adrenalinspiegel.
[i]Final Foreign Credit Regulations wegen negativer Auswirkungen auf US-Unternehmen in der KritikUnvorhersehbare Folgen haben auch die große US-Steuerreform von 2018 und die dazu Ende Dezember 2021 neu geregelten sog. FTC Regulations zur Anrechnung ausländischer Steuern in den USA, wie Maywald ab schildert. Erstens weichen die finalen Vorschriften von IRS und US Treasury zum Teil stark von den vorläufigen Regelungen ab. Zweitens wird die steuerliche Anrechnung für US-Unternehmen dadurch erheblich aufwendiger und das Doppelbesteuerungsrisiko steigt. Drittens zeigen sich Wirtschaft und Lobby irritiert, weil Stoßrichtung und Komplexität der Änderungen US-Investitionen im Ausland behindern.
[i]Voraussetzungen für die wirtschaftliche Arbeitgeberstellung bei grenzüberschreitender Entsendung vor dem BFHVor dem BFH ging es um die in der Praxis streitanfällige Frage, ob die ausländische Muttergesellschaft oder die deutsche Tochter-AG wirtschaftliche Arbeitgeberin eines CEO mit Doppelfunktion war. Das deutsche Finanzamt und das Finanzgericht sahen im Streitfall eine Lohnsteuerabzugsverpflichtung der inländischen Klägerin in Deutschland. Eine zentrale Frage des Verfahrens war, ob die deutsche Tochter den Arbeitslohn wirtschaftlich getragen hat. Der BFH hatte daran Zweifel, auch weil dies vorab nicht klar geregelt worden ist. Während der Streit an das Thüringer FG zurückverwiesen worden ist, zeigt der Fall, so Dissen/Riedl/Klassen ab , dass eine ausführliche schriftliche Regelung von entsendendem und aufnehmendem Unternehmen hätte verhindern können, dass die Wogen hochschlagen. Hier zeigt sich, dass die Bereitschaft, in der (personellen) Not entschlossen zu handeln, allein bisweilen nicht ausreicht.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 11 / 2022 Seite 1
NWB SAAAI-62753