Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Auskunftsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung
Es besteht kein Anspruch auf Auskunft über die bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen gespeicherten Daten.
Ein Betroffener hat nach dem , VII R 45/02 (BStBl 2004 II S. 387), regelmäßig gegenüber dem Bundesamt für Finanzen keinen Anspruch auf die Erteilung einer Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn diese zu dem Zweck gesammelt und ausgewertet werden, um Informationen über Domizilgesellschaften zu erhalten. Das Urteil ist damals noch zum Bundesdatenschutzgesetz ergangen, der BFH hält daran aber auch unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fest. Die Datensammlung der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA) verfehlte ihren Zweck, so der BFH, wenn der Betroffene wüsste, welche Daten über ihn gespeichert sind. Aus S...