Die Passivierung von Erfüllungsrückständen …
... in der Steuerbilanz
Rückstellungen sind Teil des bilanziellen Fremdkapitals mit erheblicher finanzieller und fiskalischer Bedeutung. Oftmals sind sie Streitgegenstand im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen. Konflikte werden im Rahmen der elektronischen Übermittlung nach § 5b EStG und der nachfolgenden Veranlagung regelmäßig nicht erkannt, sondern mitunter erst Jahre später im besonderen Ermittlungsverfahren thematisiert. Es gibt ein Spannungsfeld zwischen den abstrakten Normen des Bilanzrechts und den vielfältigen und häufig langfristigen Rückstellungssachverhalten der Unternehmensrealität. Marx widmet sich der bilanziellen Abbildung von Erfüllungsrückständen im Rahmen von Schuldverhältnissen und konzentriert sich dabei auf die oftmals konfliktträchtige Abbildung in der Steuerbilanz.
Nicht erfasste Einlagen im steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG
Bei versehentlich nicht im steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG erfassten Einlagen bestehen bei bestandskräftig gewordenen Feststellungsbescheiden – von Ausnahmefällen abgesehen – regelmäßig keine verfahrensrechtlichen Heilungsmöglichkeiten. Anhand eines Beispielsfalls zeigt Ott , dass – unter Vernachlässigung zeitlicher Aspekte – spätestens bei der Auflösung der Kapitalgesellschaft oder bei der Veräußerung der Anteile etwaige temporäre steuerliche Mehrbelastungen wieder aufgehoben werden.
Dauerüberzahlerbescheinigung oder ertragsteuerliche Organschaft
Zwischen Einbehalt und Erstattung von Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen an Holdinggesellschaften liegen oft beachtliche Zeiträume. Schloßmann/Wichmann beleuchten die Freistellung von Kapitalertragsteuer durch Inanspruchnahme der Dauerüberzahlerregelung gem. § 44a Abs. 5 EStG und stellen dieser als Alternative die Implementierung einer ertragsteuerlichen Organschaft gegenüber. Ziel ist es, Chancen und Risiken dieser beiden Instrumente herauszuarbeiten, um zu einer praxistauglichen Abwägung zur Vermeidung sowie Reduzierung von Liquiditäts- und Zinsnachteilen aufgrund des Kapitalertragsteuereinbehalts zu gelangen.
Auswirkungen des Kriegs gegen die Ukraine auf die Abschlussprüfung
Der vom IDW am veröffentlichte Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs sowie dessen erstes und zweites Update vom und umfassen neben den Fragen zu Themen der Rechnungslegung nach HGB und IFRS auch Fragestellungen, die sich für den Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen ergeben. Insbesondere die hohe Unsicherheit hinsichtlich der künftigen Ereignisse kann zu wesentlichen Risiken falscher Darstellungen im Abschluss und im Lagebericht führen und den Abschlussprüfer sowohl bei der Prüfungsplanung als auch bei der Prüfungsdurchführung vor Herausforderungen stellen. Kurz stellt wesentlichen Aussagen des Fachlichen Hinweises des IDW sowie der Updates zu den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, die sich für den Abschlussprüfer ergeben, dar und erläutert diese.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 11/2022 Seite 1
NWB SAAAI-62591