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BMF 26.04.2022 III C 3 - S 7117-a/20/10002 :003, IWB 11/2022 S. 412

BMF | Zugangsberechtigungen zu Flughafenlounges

Das BMF behandelte schon bislang die entgeltliche Gewährung einer Zugangsberechtigung zu Warteräumen in Flughäfen als grundstücksbezogene Leistung i. S. des § 3a Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 UStG. Nun bezieht es ausdrücklich die üblichen begleitenden Annehmlichkeiten (Getränke und Snacks, WLAN etc.) ein und verfügt, dass dies ausdrücklich auch gilt, wenn das Zutrittsrecht zur Weitergabe an die Kunden des Leistungsempfängers (d. h. auf der „Vorstufe“, also bei Gewährung der Zugangsberechtigung an die Fluggesellschaft) eingeräumt wird. Die Leistung könne nicht nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 UStG steuerbefreit sein.

Es handle sich jedoch um [i]Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Gewährung von Zugangsberechtigungen zu Flughafenloungeseine unselbständige Nebenleistung zur einer Flugbeförderung, wenn der Passagier die Zugangsberechtigung zu Warteräumen in Flughäfen zusammen mit der Flugbeförderung erwerbe und damit den Warterau...

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