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Elterngeld | Berücksichtigung nachgezahlter Beamtenbesoldung bei der Elterngeld-Berechnung
Die Nachzahlung einer vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten Absenkung der Beamtenbesoldung weit außerhalb des maßgeblichen Bemessungszeitraums, die zudem in der Gehaltsmitteilung als sonstiger Bezug ausgewiesen wird, ist bei der Bemessung des Elterngelds nicht zu berücksichtigen.
Nach § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG werden bei der Ermittlung des Einkommens aus nicht selbständiger Arbeit solche Einnahmen nicht berücksichtigt, „die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind“. Danach sind allein die lohnsteuerrechtlichen Vorgaben in § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG i. V. mit den [i]Schmalbach, Elterngeld und Elternzeit, infoCenter, NWB DAAAB-44664 Lohnsteuerrichtlinien (LStR) für die elterngeldrechtliche Einordnung eines Lohn- oder Gehaltsbestandteils als sonstiger Bezug maßgebend. Die Beamtin kann keinen Schadensersatz in Form der Wiederherstellung des Zustands, der ...