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Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zu den geänderten Anforderungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Mit wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in Abschnitt 4.1.2 zur Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen geändert.
Die Finanzverwaltung hat ihre Auffassung, dass die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen davon abhängt, dass die betreffende Zusammenfassende Meldung (ZM) fristgerecht eingereicht bzw. fristgerecht berichtigt wird, revidiert. [i]Vanheiden, Innergemeinschaftliche Lieferung, infoCenter, NWB EAAAA-41706 Die Steuerbefreiung ist nun nicht mehr von einer fristgerechten ZM abhängig und ist in allen Fällen rückwirkend zu gewähren, wenn erstmals eine vollständige und richtige ZM vorliegt. Die Grundsätze des BMF-Schreibens sind erstmals auf innergemeinschaftliche Lieferungen anzuwenden, die nach dem bewirkt werden.