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Neuerungen beim Statusfeststellungsverfahren
GKV-Spitzenverband veröffentlicht neues Gemeinsames Rundschreiben zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen
Beim Statusfeststellungsverfahren sind [i]Morgenstern, NWB 44/2021 S. 3266zum einige Neuerungen in Kraft getreten. Als Hilfestellung für die praktische Umsetzung hat der GKV-Spitzenverband das Gemeinsame Rundschreiben zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen (NWB NAAAI-60724) überarbeitet und unter dem Datum des neu veröffentlicht. Es löst das bisherige Rundschreiben vom ab.
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I. Statusfeststellungsverfahren seit über 20 Jahren
[i]Rechtssicherheit durch Statusentscheidung einer zentralen InstanzDurch das Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit v. (BGBI 2000 I S. 2) wurde mit einem damals neuen § 7a SGB IV erstmalig ein gesondertes Anfrageverfahren zur Statusfeststellung Erwerbstätiger eingeführt. Mit dem Anfrageverfahren sollte den Beteiligten in objektiven Zweifelsfällen Rechtssicherheit darüber verschafft werden, ob sie selbständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Durch die insoweit eingeschränkte Zuständigkeit der Einzugsstelle sollten divergierende Entscheidungen unterschiedlicher Versicherungsträger vermieden und unzumutbare Beitragsnachforderungen ausgeschlossen werden.
[i]Grundgedanke blieb trotz Änderungen bestehenIn der Folge wurden die Regelungen des § 7a SGB IV zwar durch mehrere Gesetze geändert, der Grundgedanke, durch das Einholen einer verbindli...