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Neue Regeln für das Statusfeststellungsverfahren ab dem 1.4.2022
Verfahrensbeschleunigung durch eine begrenzte Prüfung nach § 7a SGB IV n. F.
Zum tritt die Reform des Statusfeststellungsverfahrens (§ 7a SGB IV) in Kraft. Es handelt sich dabei um eines der letzten Vorhaben, die während der 19. Legislaturperiode von CDU, CSU und SPD umgesetzt wurden. An der materiellen Abgrenzung von Beschäftigung und Selbständigkeit, [i]Zur Heimarbeit Hartmann, NWB 40/2021 S. 2974die durch eine Gesamtabwägung aller typusbildenden Einzelkriterien zu erfolgen hat, ändert sich durch die Reform nichts. Jedoch haben sich Unternehmen und beratende Berufe sowie selbständige Auftragnehmer auf einige grundlegende Neuerungen im Verwaltungsverfahren einzustellen. Diese zielen im Interesse der Wirtschaft, aber auch der Beschäftigten auf umfangreichere und frühzeitigere Rechtssicherheit sowie auf Verfahrensbeschleunigung ab.
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I. Die Bedeutung der Statusabgrenzung für Betriebe und Erwerbstätige
[i]Arbeitgeber muss nur für Beschäftigte SV-Beiträge abführenDer Schutzbereich der gesetzlichen Sozialversicherung umfasst grds. nur abhängig Beschäftigte. Sie sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung. Aus der Versicherungspflicht folgt die Pflicht des Arbeitgebers, ...