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NWB Nr. 44 vom Seite 3231

Neue Regeln für das Statusfeststellungsverfahren ab dem 1.4.2022

Dr. Mareike Morgenstern

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3266Zum tritt die Reform des Statusfeststellungsverfahrens (§ 7a SGB IV n.F.) in Kraft (BGBl 2021 I S. 2970, 2990). Unternehmen und Erwerbstätige können künftig schneller, einfacher und mit umfangreicherer Rechtssicherheit den Status einer Tätigkeit bei der DRV Bund klären lassen. An der materiellen Abgrenzung von Beschäftigung und Selbständigkeit, die durch eine Gesamtabwägung aller typusbildenden Einzelkriterien zu erfolgen hat, ändert sich durch die Reform nichts.

Feststellung des Erwerbsstatus statt der Versicherungspflicht

[i]Reduzierter PrüfungsumfangStatt der „Versicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung“ wird im Verfahren nach § 7a SGB IV n. F. künftig isoliert der „Erwerbsstatus“, also das Bestehen von Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit festgestellt. Durch den reduzierten Prüfungsumfang ist eine Beschleunigung des Verfahrens zu erwarten. Zudem ist es erstmals möglich, eine Selbständigkeit feststellen zu lassen.

Einführung einer Prognoseentscheidung

[i]Reguläre und endgültige StatusentscheidungIn Zukunft ist auf Antrag der Beteiligten bereits vor Aufnahme der Tätigkeit über den Erwerbsstatus zu entscheiden (§ 7a Abs. 4a SGB VI n. F.; sog. Prognoseentscheidung). Es handelt sich um keine vorläufige, sondern eine regul...

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