IWB Nr. 9 vom Seite 1

Was noch zu tun bleibt

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i]Loslassen könnenAus und vorbei! Einige Dinge muss man eben loslassen. Der Schmerz über den Verlust ist mal größer, mal kleiner. Ich bin zum Beispiel seit einiger Zeit meinen „Ambassador“-Status einer großen Schweizer Kaffeemarke los. Ich bin inzwischen nur noch „Connoisseur“. Das ist das Neukunden-Level. Was soll man tun?

[i]Besonderheiten der grenzüberschreitenden Besteuerung von Vergütungen im öffentlichen DienstDiese Frage stellte sich offenbar auch der deutsche Mitarbeiter einer ausländischen Mission in Deutschland. Der dienstgebende Staat „B“ bleibt im Urteil des FG Berlin-Brandenburg anonym (Urteil v.  - 16 K 11167/20). Jedenfalls war der Gedanke des Klägers, der keine diplomatische Immunität genoss, vielleicht lasse sich die Besteuerung seiner Einkünfte dadurch verhindern, dass er sich auf die Extraterritorialität von Botschaften beruft. Damit sollten die – hier steuerlichen – Privilegien über die Liegenschaften doch noch gesichert werden. Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Schneider/Schneider nutzen diesen Einfallsreichtum, um ab das Kassenstaatsprinzip in DBA und die einschlägigen Tatbestände im deutschen Recht zu erläutern.

[i]Das Zwei-Säulen-Modell wird Irland etwas kostenDass man über verschüttete Milch nicht lamentieren soll, gilt auch auf der grünen Insel. Irland hat wie kaum ein Staat von der Globalisierung profitiert und seine Niedrigsteuerpolitik stets vehement gegen Kritik verteidigt. Bainne doirte (gälisch für tempi passati!), dachte sich der irische Finanzminister Donohoe. Im Oktober 2021 schwenkte er auf die Linie von OECD und EU-Kommission ein, dass eine globale Mindeststeuer immerhin die globale Steuerordnung sichern könnte. Der zukünftige Steuersatz von 15 % wird voraussichtlich für etwa 1.500 Unternehmen in Irland gelten; hauptsächlich sind dies Konzerntöchter in ausländischem Besitz. Einerseits ist das Abwanderungsrisiko bei einigen Konzernen, die ihre EU-Zentrale in Dublin haben, sehr real. Andererseits will sich Irland auf nichtsteuerliche Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit konzentrieren. Damit werde das Land attraktiv bleiben, konstatiert Tipp ab .

[i]Die Steuerreform in Österreich trägt dem Wandel RechnungImmerhin zarte Bemühungen, den Standort Österreich auch mit steuerlichen Maßnahmen zu stärken, findet Schuster in der nun verkündeten Steuerreform (ab ). Der Körperschaftsteuersatz wird in Stufen um zwei Prozentpunkte gesenkt. Der Gewinnfreibetrag für Unternehmen wurde mit Wirkung ab 2022 erhöht und der 2001 abgeschaffte Investitionsfreibetrag wird ab 2023 in neuer Form wieder eingeführt. Insgesamt liegt der Schwerpunkt der Reform aber in der Entlastung niedriger und mittlerer Einkommen sowie in der Ökologisierung des Steuersystems im Hinblick auf die Dekarbonisierung der (Energie-)Wirtschaft. 

[i]Der Escape im DrittstaatenfallNicht zuletzt, sondern an erster Stelle nehmen sich Gebhardt/Krüger/Schwemler der Bedeutung des sog. Europaratsabkommens im Kontext des Schutzes vor der Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall an (ab ). Der zwischenstaatliche Informationsaustausch auf dieser Grundlage erweitert den Kreis der Staaten um immerhin etwa 50.

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Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 9 / 2022 Seite 1
NWB HAAAI-61092