Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
WEG | Geschäftsführung ohne Auftrag durch den WEG-Verwalter
Dem WEG-Verwalter, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführen lässt, kann gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft ein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zustehen.
Hat sich der Verwalter über einen Beschluss der Wohnungseigentümer hinweggesetzt, steht ihm ein Aufwendungsersatzanspruch aber nur nach den Vorschriften der ungerechtfertigten Bereicherung zu (§ 684 BGB). Damit ist sichergestellt, dass die Wohnungseigentümer keinen Ersatz für Maßnahmen leisten müssen, die für sie ohne Wert sind. Liegt die Eigenmächtigkeit – wie hier – darin, dass die Verwalterin sich über die [i]Zum zertifizierten Berater Hofele, NWB 46/2021 S. 3387Entscheidung der Wohnungseigentümer hinweggesetzt hat, eine bestimmte Firma zu beauftragen, kann dies ...