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Update zur privaten Pkw-Nutzung
Neues BMF-Schreiben v. 3.3.2022
Wird einem Arbeitnehmer ein betriebliches Kraftfahrzeug zur privaten Nutzung überlassen, handelt es sich um einen Nutzungsvorteil. Der daraus resultierende geldwerte Vorteil muss im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens erfasst werden. Dies geschieht regelmäßig im Rahmen der 1 %-Methode oder der Fahrtenbuchmethode. Häufig ergeben sich in der Praxis jedoch Fragestellungen zur privaten Pkw-Nutzung.
Die Finanzverwaltung hat mit das vorherige BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer aktualisiert und in letzter Zeit ergangene BFH-Rechtsprechung sowie Verwaltungsanweisungen eingearbeitet. Das BMF geht auch auf Fragestellungen bezüglich der Corona-Krise ein.
Insbesondere folgende Punkte wurden in dem neuen BMF-Schreiben überarbeitet:
private Nutzungsmöglichkeit von Kraftfahrzeugen,
pauschale Besteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte,
elektronisches Fahrtenbuch,
Wechsel der Bewertungsmethode und
zeitraumbezogene (Einmal-)Zahlungen.
I. Grundsätze zur privaten Kfz-Nutzung
Darf ein Arbeitnehmer ein betriebliches Kraftfahrzeug des Arbeitgebers privat nutzen, so entsteht bei de...