NWB Sanieren Nr. 4 vom Seite 99

Arbeitshilfe: Corona-Überbrückungshilfen für verbundene Unternehmen

Mit den Überbrückungshilfen unterstützt die Bundesregierung Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Diese Arbeitshilfe soll prüfende Dritte bei der Beantragung der Corona-Überbrückungshilfen und der damit zusammenhängenden Schlussabrechnung im Fall von verbundenen Unternehmen unterstützen. Die Arbeitshilfe bezieht sich auf die Überbrückungshilfe III, III Plus und IV; bei Unterschieden erfolgt ein entsprechender Hinweis in der Arbeitshilfe.

Hiermit erhalten Sie die Antragsvoraussetzungen übersichtlich und stufenweise dargestellt und werden strukturiert durch das Dokument und die einzelnen Schritte geführt.

  • Stufe/Prüfung 1: Vorliegen eines Unternehmensverbundes

  • Stufe/Prüfung 2: Antragsberechtigung des Unternehmensverbundes

  • Stufe/Prüfung 3: Maßgebender Unternehmensverbund für Ermittlung Umsatzeinbruch/förderfähige Fixkosten

  • Stufe/Prüfung 4: Ermittlung des Umsatzeinbruchs im Unternehmensverbund

  • Stufe/Prüfung 5: Bestimmung der förderfähigen Fixkosten im Unternehmensverbund

  • Stufe/Prüfung 6: Ermittlung der Förderhöhe für den Unternehmensverbund

  • Stufe/Prüfung 7: Aufteilung der Corona-Hilfen im Unternehmensverbund

Gestützt auf den FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ Phase III, III Plus und IV erhalten sie einfach und bequem alle erforderliche Informationen an die Hand.

Sie finden die Arbeitshilfe unter: NWB NAAAI-06188

Arbeitshilfe: Bewertung von nachträglichen Anschaffungskosten beim Stehenlassen eines Darlehens in der Krise der Gesellschaft

Mit welchem Wertansatz möchte der Gesetzgeber nachträgliche Anschaffungskosten beim Stehenlassen eines Darlehens in der Krise der Gesellschaft im eingefügten § 17 Abs. 2a EStG berücksichtigt wissen? Gelten die bisher in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze in diesem Zusammenhang fort (Berücksichtigung des Darlehens als nachträgliche Anschaffungskosten in Höhe der Werthaltigkeit, die zum Zeitpunkt besteht, in dem der Gesellschafter es mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis nicht abzieht)? Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (IX R 21/21).

Sie finden die Arbeitshilfe (einen Mustereinspruch) unter: NWB PAAAI-02904

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Fundstelle(n):
NWB Sanieren 4/2022 Seite 99
NWB IAAAI-59882