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Abermals zum Wissen-Müssen um Einbindung in einen Umsatzsteuerbetrug bei Versagung des Vorsteuerabzugs
Das FG Baden-Württemberg hatte sich nach Zurückverweisung durch den BFH mit dieser Frage im konkreten Fall zweimal auseinander zu setzen (, vgl. Gehm, USt direkt digital 8/2019 S. 11; , vgl. Gehm, USt direkt digital 13/2021 S. 8). Nachdem abermals der BFH mit der Sache befasst war, hat dieser sich nun abschließend im Fall dazu geäußert, ob der Vorsteuerabzug scheitert, weil ein entsprechendes Wissen-Müssen um die Einbindung in einen Umsatzsteuerbetrug in der konkreten Konstellation vorliegt. Zu beantworten war, ob das diesbezügliche Wissen-Müssen bedingten Vorsatz erfordert. Die Entscheidung hat – auch wenn vor der zeitlichen Geltung des § 25f UStG angesiedelt – Relevanz für die Auslegung dieser Bestimmung.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
1. Welche Maßnahmen von einem Steuerpflichtigen vernünftigerweise verlangt werden können, um eine eigene Beteiligung an einem fremden Mehrwertsteuerbetrug zu verhindern, hängt wesentlich von den jeweiligen Umständen ab, die nach den Beweisregeln des nationalen Rechts, die die Wirksamkeit des Unionsrechts nicht beeinträchtigen dürfen, zu ermitteln sind.
2. ...