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Begriff der negativen Einkünfte nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG und Auslegungsfragen zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG
Nichtanwendungserlass nach sechs Jahren
[i]BMF, Schreiben v. 14.1.2022, BStBl 2022 I S. 160Nach fast sechs Jahren belegt das (BStBl 2022 I S. 160) das (BStBl 2022 II S. 123) mit einem sog. Nichtanwendungserlass. Konkret soll die Auslegung des Begriffs der negativen Einkünfte i. S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG im zweiten Leitsatz des BFH-Urteils und die nicht streiterhebliche Aussage des BFH zur gewerblichen Infektion nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein angewendet werden.
I.
[i]Gehrmann, Doppelstöckige Personengesellschaft, infoCenter, NWB IAAAC-46035 Der , BStBl 2022 II S. 123) hatte über die Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen II und letztendlich über den Sonderbetriebsausgabenabzug in einer doppelstöckigen Personengesellschaftsstruktur mit Ansässigkeit des Gesellschafters im Ausland zu entscheiden. Die inländische Tochterpersonengesellschaft hielt wiederum als Organträgerin zwei GmbHs als Organgesellschaften. Die [i]Kirsch, Sonderbetriebsvermögen, infoCenter, NWB SAAAB-14452 Vorinstanz (, NWB HAAAE-21994) bejahte den Sonderbetriebsausgabenabzug. Der BFH hob im Revisionsverfahren das Urteil des FG Düsseldorf auf und verwies die Sache an das Finanzgericht zurück. Im Urteil hatte der BFH zahlreiche rechtliche Facetten zu beleuchten...