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Einkommensteuer | Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung
Mit Schreiben v. hat die Finanzverwaltung ihr Grundsatzschreiben v. (BStBl 2021 I S. 1050) in einigen Teilbereichen überarbeitet. Das BMF-Schreiben stellt u. a. klar, dass es steuerlich unschädlich ist, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr erreicht, aber seine berufliche Tätigkeit noch nicht beendet hat. Die bisherige Einschränkung auf die versicherungsförmigen Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) wurde damit gestrichen und auf alle Durchführungswege ausgeweitet. [i]Brill, NWB 3/2022 S. 148, NWB AAAAI-02212 Darüber hinaus wurde für die Abgrenzung von Alt- und Neuzusagen ein Verweis auf das (NWB KAAAI-01267) aufgenommen sowie die Zulässigkeit von sog. Matching-Modellen bei Geringverdienerförderung nach § 100 EStG bestätigt.