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Das neue Transformationsgeld in der Metall- und Elektroindustrie
Bilanzierung in der Handels- und Steuerbilanz
Im Frühjahr 2021 haben sich IG Metall und Arbeitgeberverbände auf ein neues Tarifwerk in der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen geeinigt. In dem Tarifabschluss wurde erstmals das sog. Transformationsgeld vereinbart. Hierbei handelt es sich um eine tarifliche Sonderzahlung, die nach Wahl des Arbeitgebers entweder als Sonderzahlung ausbezahlt oder in Freizeitausgleich umgewandelt wird. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie das Transformationsgeld in der Handels- und Steuerbilanz abzubilden ist.
I. Wesen des Transformationsgeldes
Kern des neuen Tarifvertrags für die Metall- und Elektroindustrie im Bezirk Nordrhein-Westfalen sind Regelungen zur Beschäftigungssicherung sowie zur Stabilisierung der Lohnentgelte. Einen maßgeblichen Beitrag dazu soll das auch als „Trafobaustein“ bezeichnete sog. Transformationsgeld leisten.
Das Transformationsgeld wird auf Basis der monatlichen Lohnzahlungen errechnet und als tarifdynamische, jährliche Einmalzahlung gutgeschrieben.
Alternativ kann zum Ende eines Kalenderjahres, z. B. im Falle einer verschlechterten Auftragslage, eine Reduzierung der Arbeitszeit vereinbart werden...