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Verfahrensrecht – EU-rechtswidrig einbehaltene Steuern sind mit 6 % zu verzinsen (FG)
Zu Unrecht nicht erstattete Kapitalertragsteuererstattungsansprüche sind für den Zeitraum, in dem die Mittel dem Steuerpflichtigen nicht zur Verfügung stehen, zu verzinsen. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Unionsrecht. Die Verzinsungsmodalitäten richten sich nach den nationalen, allgemein gültigen Verzinsungsgrundsätzen. Der Zinslauf beginnt, soweit der Steuerpflichtige das gesetzlich vorgesehene Freistellungsverfahren nicht genutzt hat, unter Beachtung eines angemessenen Prüfungszeitraums hinsichtlich des Kapitalertragsteuererstattungsantrags und in Anlehnung an Art. 19 Abs. 2 und Art. 22 Abs. 1 der Richtlinie 2008/9/EG vier Monate und zehn Arbeitstage nach Stellung des Erstattungsantrags (Anschluss an , NWB EAAAH-49089). Soweit Kapitalertragsteuer einbehalten ...