Online-Nachricht - Freitag, 25.03.2022

Gesetzgebung | Überblick über Entlastungspakete der Bundesregierung (BMF)

Angesichts massiv steigender Energiepreise hat die Bundesregierung mehrere Entlastungspakete beschlossen. Das BMF hat die geplanten Maßnahmen zusammengefasst.

Der Koalitionsausschuss einigte sich bei seinem Treffen vom im Grundsatz auf ein Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten, das nun umgesetzt werden soll. Es beinhaltet weitreichende Maßnahmen zur kurzfristigen und befristeten Entlastung bei den Energiekosten. Dazu zählen insbesondere:

  • Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate. Der Benzinpreis soll damit um 30 Cent je Liter sinken, Diesel um 14 Cent je Liter.

  • Zahlung einer der Einkommensteuer unterliegenden einmaligen Energiepauschale in Höhe von 300 Euro an alle Erwerbstätigen.

  • Bereitstellung vergünstigter Tickets für den ÖPNV.

  • Zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind.

  • Weitere Einmalzahlungen für Empfänger von Sozialleistungen.

Hinweis:

Einzelheiten hierzu können Sie unserer Online-Nachricht v. 24.3.2022 entnehmen.

Bereits von der Bundesregierung beschlossen wurden umfangreiche Maßnahmen aus dem ersten Entlastungspaket (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 24.2.2022). Dazu zählt u.a. das Steuerentlastungsgesetz 2022, das am vom Kabinett auf den Weg gebracht wurde. Rückwirkend zum sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll um 200 Euro auf 1.200 Euro steigen.

  • Der Grundfreibetrag soll um 363 Euro auf 10.347 Euro steigen.

  • Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) soll befristet auf 38 Cent steigen. Über die Mobilitätsprämie soll die Entlastung auch auf Geringverdiener übertragen werden.

Hinweis:

Über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens informiert der NWB ReformRadar.

Weitere steuerliche Entlastungen werden mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt, auf das sich das Kabinett am verständigt hat (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 16.2.2022):

  • Erweiterte Verlustverrechnung,

  • Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr,

  • Verlängerung der Home-Office-Pauschale,

  • Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld,

  • Steuerfreiheit für Corona-Pflegebonus bis zu 3.000 Euro und

  • Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2020, 2021 und 2022.

Hinweis:

Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens s. NWB ReformRadar zum Vierten Corona-Steuerhilfegesetz.

Zur Entlastung von Verbrauchern bei den Stromkosten soll zum die EEG-Umlage entfallen. Die sich daraus ergebende Entlastung von insgesamt rund 6,6 Mrd. Euro sollen Stromanbieter in vollem Umfang an ihre Endverbraucher weitergeben (Stand des Gesetzgebungsverfahrens: 1. Lesung Bundestag, s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 18.3.2022).

Weitere Maßnahmen zur sozialen Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern (Bestandteil des ersten Entlastungspakets, s. unsere Online-Nachricht v. 24.2.2022):

  • 100 Euro Coronazuschuss für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung.

  • 20 Euro pro Monat Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder.

  • Einmaliger Heizkostenzuschuss:

    • 270 Euro für Beziehende von Wohngeld (bei Haushalt mit zwei Personen: 350 Euro, pro weiterem Familienmitglied 70 Euro).

    • 230 Euro für Azubis und Studierende im Bafög-Bezug.

Quelle: BMF online, Meldung v. 24.3.2022; NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
NWB RAAAI-58307