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Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Sozialrecht
- Aus der Entscheidungsammlung des BSG 1998-1999 (1. Quartal) -
Urteile der obersten Bundesgerichte entfalten eine Breitenwirkung, die der von Gesetzen nicht nachsteht. Die höchstrichterliche Rechtsprechung - weniger die Judikate der Instanzgerichte - ist richtungsweisend; mangelnde Kenntnis von ihr wird deshalb den Rechtsanwälten als Pflichtverletzung zur Last gelegt. Insbesondere die in den Amtlichen Sammlungen abgedruckten Urteile müssen der Rechtsuchende und sein Bevollmächtigter berücksichtigen. Wegen ihrer Bedeutung für die Rechtsanwendung ist es unerlässlich, dass der mit Fragen des Sozialrechts befasste Leser die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kennt. Der nachfolgende Bericht informiert auszugsweise über die Urteile des BSG zu den Sparten Rentenversicherung (RV), Unfallversicherung (UV), Krankenversicherung (KV), Arbeitslosenversicherung sowie zum Versorgungs- und Schwerbehindertenrecht.
I. Rentenversicherung
1. Ruhensgeld nach § 1283 RVO
Die Ruhensregelung beim Zusammentreffen von Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU) und Arbeitslosengeld (§ 1283 RVO) verletzt den Versicherten nicht in seinen Grundrechten aus Art. 3 und 14 GG. Die Zahlung der Rente ...