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BFH-Entscheidungen zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer im Jahre 1991
1. Schenkung Grundstück oder Verkaufserlös
(BStBl 1991 II S. 32; LX96638) betr. § 3 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, § 23 Abs. 2 ErbStG 1959 (= § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 12 Abs. 2 ErbStG 1974); § 516 BGB.
Hinweise: Anm. in HFR 1991 S. 230; Pietsch, UVR 1989 S. 172 ff.; Stöcker, DStZ 1991 S. 90.
Die heutigen Einheitswerte, mit denen Grundbesitz bei der ErbSt in Ansatz gebracht wird, sind i. d. R. erheblich niedriger als der Verkehrswert des Grundbesitzes. Soll dem Beschenkten der Veräußerungserlös von Grundbesitz zugute kommen, ist es daher stl. vorteilhafter, wenn dem Beschenkten der Grundbesitz geschenkt wird und nicht der Veräußerungserlös. Dieses Ziel strebten auch der Kl. des hier entschiedenen Verfahrens und seine Schwester an. Sie sind jedoch den falschen Weg gegangen. Sie haben nämlich beide das Grundstück an einen Dritten verkauft, und erst anschließend überließ die Schwester dem Kl. den auf sie entfallenden Anteil des Erlöses. Das FA hat die SchenkSt unter Zugrundelegung des Verkaufserlöses und nicht des EW berechnet. Der hiergegen gerichteten Klage hat das FG stattgegeben und dies damit begründet, daß sich aus den Umständen des Falles deutlich ergäbe, daß der Kläger und seine Schwester darüber einig gewesen seien, daß der Grundstücks...