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BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 1. Halbjahr 1994
I. Steuerfreie/steuerbegünstigte Zuwendungen § 3 EStG
1. Entschädigung für Verlust mitgenommener Sachen auf einer Dienstreise
(BStBl 1994 II S. 256; LX108486) betr. §§ 3, 9, 12, 19 EStG.
Hinweise: Gassner, NWB Blickpunkt Steuern 4/94 S. 2; Plewka, KFR F. 6 EStG § 19, 2/94, S. 147; Richter, DStR 1994 S. 1799; Anm. in HFR 1994 S. 218.
Die Klin. ersetzte ihren AN den Schaden für auf Dienstreisen durch Diebstahl abhanden gekommene Gegenstände und Kleiderschäden im Rahmen einer Zeitwerttabelle. Nach Ansicht des BFH würde die Verwendung privater Gegenstände auf Dienstreisen im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des ArbG liegen, wenn dieser sonst Gegenstände in gleicher Art zur Durchführung der beruflichen Aufgabe hätte zur Verfügung stellen müssen. Erleidet ein AN in einem solchen Fall Schäden an derartigen Sachen seines Privatvermögens, hat er nach der Rspr. des BAG einen Anspruch gegen seinen ArbG nach §§ 611, 670 BGB auf Ersatz seiner Auslagen mit der Folge, daß Ersatzleistungen des ArbG als Auslagenersatz zu qualifizieren und nach § 3 Nr. 50 EStG einkommensteuerfrei zu belassen sind. Ersatzleistungen können im übrigen als steuerbefreiter Reisekosteners...