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Gewerbemiete | Zur Vertragsanpassung in der Corona-Pandemie
Muss ein Gewerbemieter aufgrund der Corona-Pandemie sein Gewerbe schließen, kommt eine Anpassung des Mietvertrags (§ 313 BGB) nicht in Betracht, wenn der Betrieb des Mieters sich insgesamt, d. h. auch ohne Ansehung der Corona-Pandemie und der Corona-Maßnahmen nicht als wirtschaftlich darstellt.
Unter Bezugnahme auf die aktuelle Entscheidung des , NWB TAAAI-01653) zum Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Mietvertrags wegen coronabedingter behördlicher Betriebsschließungen verneint das Gericht einen Anspruch des Mieters auf Vertragsanpassung [i]Jahn, NWB 4/2022 S. 255wegen der entgegenstehenden berechtigten Interessen der Vermieterin. Hat der Mieter schon vor der Corona-Krise Verluste eingefahren, muss er S. 741diese auch dann allein tragen, wenn sie durch die Corona-Kri...