NWB Nr. 11 vom Seite 721

Die erhöhte Entfernungspauschale ...

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

... in der Lohnabrechnung

Fast auf den Tag genau vor einem Jahr hat Schmitt in der NWB 10/2021 S. 716 über die erhöhte Entfernungspauschale für Fernpendler berichtet. Hintergrund der befristet für die Jahre 2021 bis 2026 erfolgten Anhebung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer war die von der damaligen Bundesregierung eingeführte CO 2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr. Denn, so ist in der Begründung zum Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht zu lesen: „Wer heute mit einem Pkw den Weg zur Arbeit zurücklegt, kann sich nicht ohne Weiteres zeitnah auf die höheren Kraftstoffpreise umstellen. Einerseits können Pendlerinnen und Pendler, die einen langen Arbeitsweg zurücklegen müssen, besonders in ländlichen Räumen, oftmals nicht auf ein ausgebautes ÖPNV-Angebot zurückgreifen. Andererseits ist die Anschaffung eines neuen Pkw mit geringerem CO 2-Ausstoß häufig erst nach einer längeren Nutzung des bisherigen wirtschaftlich darstellbar oder sinnvoll.“ Diese Gesetzesänderungen und diverse Entscheidungen des BFH haben die Finanzverwaltung Ende letzten Jahres veranlasst, ihr bisheriges Schreiben zu den Entfernungspauschalen zu überarbeiten und anzupassen. Dass die aufgrund des Ukraine-Konflikts derzeit explodierenden Treibstoffpreise ein Vorziehen der eigentlich für die Jahre 2024 bis 2026 vorgesehenen weiteren Erhöhung der Entfernungspauschale auf das Jahr 2022 – wie nun im Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 formuliert – opportun erscheinen lässt, konnte da noch keiner ahnen. Welche Auswirkungen die erhöhte Entfernungspauschale in der täglichen Praxis der Lohnabrechnung hat, erläutert Lerbs in seinem Praxisleitfaden auf .

Gut ein Jahr nach Inkrafttreten des neugefassten § 55 Abs. 4 InsO hat das BMF sein Anwendungsschreiben zu dieser Vorschrift aktualisiert. Mit der ursprünglichen Fassung dieser Norm hatte der Gesetzgeber 2011 wieder eine bevorzugte Behandlung von Steuerforderungen im Insolvenzverfahren eingeführt. Nachdem aber sowohl der BGH als auch der BFH eine Ungleichbehandlung von vorläufigen Regelinsolvenzverfahren und Eigenverwaltungsverfahren bemängelten, wurde § 55 Abs. 4 InsO mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts für alle ab dem beantragten Insolvenzverfahren neu gefasst. Der Anwendungsbereich erstreckt sich nunmehr auch auf die vorläufige Eigenverwaltung, das Fiskusprivileg wurde allerdings auf bestimmte Steuerarten beschränkt. Kahlert geht auf der Frage nach, ob das aktuelle BMF-Schreiben jetzt Rechtssicherheit für die Praxis geschaffen hat.

Noch Fragen offen gelassen hat das im letzten Jahr veröffentlichte BMF-Schreiben zur Vereinfachungsregelung für kleinere Photovoltaikanlagen. Seifert zeigt auf auf, auf welche Stolperfallen bei einem Liebhabereiantrag zu achten ist.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2022 Seite 721
NWB ZAAAI-12784