Praxishinweise zu Kapitalgesellschaften ...
... in Konzernprüfungen
Betriebsprüfungen durch das FA für Groß- und Konzernbetriebsprüfung haben die Eigenschaft, dass die Sachverhalte aufgrund ihrer Dimension besonders auf systematische Fehler und rechtliche Fragestellungen mit steuerlich großer Reichweite hin untersucht werden. Berater und Prüfer stehen häufig vor dem gleichen Problem, den beschriebenen immensen Anforderungen der Konzernstruktur gerecht werden zu können. Dabei stellen steuerliche Würdigungen eine größere Herausforderung dar, da sie nicht unmittelbar, sondern zum Ende des Jahres mit dem Abschluss erfolgen müssen. Dies gelingt aber nur mit einer laufend detaillierten Dokumentation bspw. von § 8b KStG-Sachverhalten in Organschaftsstrukturen oder bei der Umsetzung der Spiegelbildmethode, die sich durch die Ebenen im Konzern erstreckt. Der Beitrag von Heeke/Meinert beschäftigt sich mit einer auf Praxiserfahrungen fundierten, exemplarischen Auswahl an ertragsteuerlichen Problemfeldern und liefert Ansätze, wie auf eine zeitnahe und reibungslose Betriebsprüfung hingewirkt werden kann.
Verdeckte Einlage in eine in- oder ausländische Kapitalgesellschaft
Das hat große Aufmerksamkeit gefunden wegen der grundlegenden Ausführungen zur Fremdunüblichkeit einer Darlehensgewährung „über die Grenze“, der Ermittlung der angemessenen Zinsen im Fremdvergleich sowie der Korrektur einer Teilwertabschreibung der Darlehensforderung des inländischen Gesellschafters im Hinblick auf § 1 Abs. 1 AStG. Fast untergegangen ist dabei, dass der BFH in diesem Verfahren – allerdings zu einem grenzüberschreitenden Fall – erstmals auch Gelegenheit hatte, sich im Hinblick auf § 6 Abs. 6 Satz 3 EStG mit der umstrittenen Frage zu befassen, wie die Einlage eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen des Gesellschafters in eine Kapitalgesellschaft auf beiden Ebenen zu bewerten ist, wenn das Wirtschaftsgut in den letzten drei Jahren vor der Zuführung vom Gesellschafter angeschafft oder hergestellt worden ist. Unter Annahme eines Verstoßes gegen EU-Recht bei einer Einkünftekorrektur über § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG ging es auch um die Folgefrage der Anwendung des § 1 Abs. 1 AStG. Das Urteil – so wie es Breier versteht – enthält wichtige Hinweise zu den in der Praxis bedeutenden Fragen der Anwendung des gegenüber § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG steuerlich deutlich günstigeren § 6 Abs. 6 Satz 3 EStG i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1a EStG.
Russland-Krieg: Große Auswirkungen auf Rechnungslegung und Prüfung
Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine macht uns immer noch fassungslos und führt uns schrecklich vor Augen, was ein Krieg an Tod, Leid und Verzweiflung verursacht. Darüber hinaus sind die globalen Folgen für uns persönlich und für Unternehmen kaum abzuschätzen. Das IDW hat für die wichtigsten Fragen zur Berücksichtigung des Krieges in Abschlüssen zum Stichtag in Rechnungslegung und Prüfung einen Fachlichen Hinweis erstellt, um Unternehmen und Abschlussprüfer direkt zu unterstützen. Mehr dazu auf S. 231.
Bleiben Sie gesund und trotz allem zuversichtlich!
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 6/2022 Seite 1
NWB DAAAI-06187