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BFH 16.01.2020 VI R 49/17, StuB 6/2022 S. 240

Keine Bindungswirkung einer für die Gewinnfeststellung getroffenen Billigkeitsentscheidung für nachfolgende Veranlagungszeiträume

Die im Rahmen der Gewinnfeststellung (konkludent) getroffene Billigkeitsmaßnahme, von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen, ist kein Dauerverwaltungsakt und entfaltet daher für nachfolgende Veranlagungszeiträume keine Bindungswirkung (Bezug: § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1, § 13 EStG; R 14 Abs. 2 Satz 3 EStR 2008; § 163 AO).

Praxishinweise

Ermittelt ein Land- und Forstwirt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich, hat er nach § 4 Abs. 1 EStG die Wirtschaftsgüter seines Betriebsvermögens und damit auch das zum Umlaufvermögen zählende, nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG grds. mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewertende Feldinventar zu aktivieren. Davon abweichend räumt die Finanzverwaltung bisher mit Billigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung landwirtschaftlichen Betrieben mit jährlicher Fruchtfolge die Möglichkeit ein, von einer Aktivi...BStBl 2017 II S. 393

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