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Meldepflichten der steuerberatenden Berufe nach dem Geldwäschegesetz
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I. Steuerberater im Fokus der Geldwäscheprävention
Steuerberater sowie andere Angehörige freier Berufe stehen seit knapp 20 Jahren im Fokus der internationalen Organisation Financial Action Task Force (FATF). Ihre standesrechtlichen Verschwiegenheitspflichten bringen sie gelegentlich in die Situation, dass sie zur Platzierung illegal erwirtschafteter Gelder, z. B. über treuhänderische Tätigkeiten, Erwerbsvorgänge im eigenen Namen im Kundenauftrag und die Entgegennahme und Verwahrung von Geldern auf Treuhand- oder Anderkonten missbraucht werden. Hierzu wurden in der EU Richtlinien erlassen, die den genannten Berufsgruppen umfangreiche geldwäscherechtliche Pflichten auferlegen. Die Umsetzung im deutschen Geldwäschegesetz stellt Steuerberater vor einige praktische Herausforderungen.
II. Meldepflichten nach dem Geldwäschegesetz sowie nach der GwGMeldV-Immobilien
Zur Konkretisierung der Verdachtsmeldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG sowie der nach Auffassung von Behörden zu niedrigen Anzahl von Meldungen aus den freien Berufen erließ das BMF die GwGMeldV-Immobilien. Sie greift bei Transaktionen im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften. Verpflichtete nach der GwGMeldV-Immobilien sind neben Notaren auc...