Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 11 vom

BMF-Schreiben zu § 55 Abs. 4 InsO n. F. lässt einige Zweifelsfragen offen

Dr. Günter Kahlert

§ 55 Abs. 4 InsO a. F., anwendbar auf Insolvenzverfahren, die ab dem beantragt wurden, ist für Insolvenzverfahren, die ab dem beantragt werden, neugefasst worden. Nach § 55 Abs. 4 InsO n. F. sind nicht mehr sämtliche Steueransprüche umfasst, sondern die Vorschrift ist (nur noch) anwendbar auf Umsatzsteuerverbindlichkeiten, sonstige Ein- und Ausfuhrabgaben, bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern, die Luftverkehr- und die Kraftfahrzeugsteuer und die Lohnsteuer. Damit erfasst § 55 Abs. 4 InsO n. F. insbesondere keine Ertragsteuern. Weiter ist neben der bislang erfassten Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters die Bestellung eines vorläufigen Sachwalters einbezogen.

Hintergrund

[i]Rondorf, Umsatzsteuer in der Unternehmerinsolvenz, Grundlagen, NWB ZAAAE-26482 § 55 Abs. 4 InsO a. F. und § 55 Abs. 4 InsO n. F. verfolgen – wie die Rechtsprechung des BFH zur ersten und zweiten Berichtigung der Umsatzsteuer gem. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG – vereinfacht gesagt das Ziel, den in der vereinnahmten Gegenleistung enthaltenen Umsatzsteueranteil dem Fiskus zugutekommen zu lassen. Der BFH hat im Jahr 2014 begonnen, seine Rechtsprechung mit § 55 Abs. 4 InsO a. F. zu verzahnen. Diese Verzahnung erfasst nicht nur den Umsatzsteueranspruch, sondern auch den Vorsteueranspruch, und sie hat mit der Bestel...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen