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Das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Corona-Zeiten
Das Weisungsrecht als Mittel zur Verwirklichung des Gesundheitsschutzes im Betrieb
Die vergangenen zwei Jahre standen ganz im Zeichen von Corona. Die Pandemie hatte und hat auch weiterhin erhebliche Auswirkungen auf das Verhältnis von Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmern. Auch das Weisungsrecht der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern insbesondere im Hinblick auf die Umstände der Leistungserbringung wurde und wird durch die Krisensituation (mit-)geprägt. Hier geht es nicht nur um die Konkretisierung der Arbeitsleistung als solcher, sondern um deren Erbringung vor dem Hintergrund gesundheitlicher Risiken für die Belegschaft und sonstiger Dritter. Die Pandemie hat deutlich gemacht, dass der allgemeine Gesundheitsschutz auch mit (Fürsorge-)Pflichten des Arbeitgebers und auch mit Einschränkungen für den einzelnen Arbeitnehmer verbunden sein kann. Die dazu ergangene Rechtsprechung macht dies deutlich.
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I. Das Weisungsrecht
1. Die gesetzliche Ausgestaltung
[i]Umfang des WeisungsrechtsDer Arbeitgeber kann nach billigem Ermessen Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher bestimmen, soweit diese nicht durch den Arbeitsvertrag, einen anwendbaren Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder das Gesetz festgele...