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WP Praxis 4/2022 S. 150

WPK | Prüfungspflichten bei Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Aus dem Berufsstand erhielt die WPK die Frage, welche Prüfungspflichten bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gegeben sind. Konkret bezog sich die Frage auf Prüfungspflichten in dem Fall, dass eine Unternehmergesellschaft (UG) eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach § 57c GmbHG mit Umwandlung der UG in eine GmbH plant. Zu dieser Frage äußerte die WPK folgende Auffassung:

Nach § 57e GmbHG ist dem Beschluss zur Kapitalerhöhung die letzte geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene „Jahresbilanz“ zugrunde zu legen, wenn ihr Stichtag höchstens acht Monate vor der Anmeldung dieses Beschlusses zur Eintragung in das Handelsregister liegt. Ist die Vorlage der geforderten letzten Jahresbilanz nicht möglich, ist nach § 57f GmbHG eine geprüfte Zwischenb...

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