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Nachhaltigkeitsberichterstattung für alle Unternehmen
Die EU-Taxonomie-Verordnung soll ein konkretes Klassifizierungsschema für Unternehmensaktivitäten bieten, um diese in „grüne“ und „braune“ Tätigkeiten zu unterscheiden. Im Beitrag wird das Regelwerk zunächst in der Theorie erläutert, anschließend folgt ein Anwendungsbeispiel aus einem realen mittelständischen Maschinenbauunternehmen. Darüber hinaus wird aufgezeigt, dass das Thema „Nachhaltigkeit“ in Unternehmen weit über die reine Anwendung der EU-Taxonomie hinausgeht bzw. gehen sollte. Anhand des Praxisbeispiels wird ein Transformationsprozess beschrieben, beginnend mit der Motivation der Unternehmensführung für nachhaltiges Wirtschaften.
Einordnung
In einem vorangegangenen Beitrag in dieser Zeitschrift (vgl. StuB 2022 S. 143, NWB CAAAI-04015) zu den Konsequenzen der Regulierung von Finanzdienstleistern, Kreditinstituten und kapitalmarktorientierten Unternehmen wurde aufgezeigt, dass die Erwartungen an das Verhalten und die Wirkung von Unternehmen – vertreten durch deren gesetzliche Vertreter sowie die jeweiligen Überwachungsorgane (insbesondere Aufsichtsrat und Abschlussprüfer) – im Kontext der wie auch immer zu verstehenden Nachhaltigkeit derzeit stark a...