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BBK Nr. 6 vom Seite 292

In welcher Höhe sind Nachzahlungszinsen im Jahresabschluss zu erfassen?

Leserfrage

Wolfgang Eggert

Immer [i]bbk-leserfrage@nwb.de wieder erreichen uns Zuschriften von Lesern mit fachlichen Problemen, die auch für einen breiteren Leserkreis interessant sind. In loser Folge greifen wir diese Fragen in dieser Rubrik auf. Haben Sie auch eine fachliche Frage? Bitte richten Sie Ihre Zuschrift per E-Mail an bbk-leserfrage@nwb.de.

Problem

Mit [i]Rätke, Der Fiskus kommt mit einem blauen Auge davon – BVerfG kippt § 238 AO, BBK 17/2021 S. 801 NWB TAAAH-87793 Beschluss vom hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Verzinsung nach §§ 233a, 238 AO mit 6 % p. a. verfassungswidrig ist. Ab dem Verzinsungszeitraum 2019 darf dieser Zinssatz nicht mehr angewendet werden.

Die Finanzverwaltung hat die erstmalige Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem gem. § 165 Abs. 1 Satz 4 i. V. mit Satz 2 Nr. 2 und § 239 Abs. 1 Satz 1 AO ausgesetzt. Die ausgesetzte Zinsfestsetzung wird aber nachgeholt, soweit und sobald die Ungewissheit [i]Rätke, Reaktion des BMF auf Verfassungswidrigkeit des Zinssatzes von 6 %, BBK 20/2021 S. 963 NWB ZAAAH-90729 durch eine rückwirkende Gesetzesänderung beseitigt ist (§ 165 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 AO).

Frage:

Im Jahresabschluss zum wurde eine Rückstellung für Körperschaftsteuer in Höhe von 100.020 € gebildet. Der Bescheid ergeht am und enthält den zurückgestellten Betrag als Nachzahlung. Eine Verzinsung ...

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